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31. August 2016 Schenkungsteuer: Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten (BFH)

Der BFH hat eine wichtige Entscheidung zur Schenkungssteuer bei Übertragung von Einzelkonten von einem Ehegatten auf den anderen getroffen:

Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen. Zu diesen Tatsachen zählen auch solche, die belegen sollen, dass dem bedachten Ehegatten das erhaltene Guthaben bereits vor der Übertragung im Innenverhältnis vollständig oder teilweise zuzurechnen war (BFH, Urteil v. 29.06.2016 – II R 41/14; veröffentlicht am 31.08.2016).

Bei Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten empfiehlt es sich immer, im Vorfeld (!) die steuerlichen Konsequenzen abzuklären.

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Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/

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