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22. Februar 2012 Elektronische Steuerübermittlung

Die ODF-Koblenz hat jüngst ausführlich zur elektronischen Übermittlung von Steuererkärungen Stellung genommen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne:

Neuregelung ab 2012

Die gesetzliche Verpflichtung, Steuerdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln, ist erheblich erweitert worden. Waren bisher nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch zu übermitteln, müssen ab dem Besteuerungsjahr 2011 auch viele Jahressteuererklärungen elektronisch abgegeben werden.

Einkommensteuererklärung
Alle Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ab der Einkommensteuererklärung 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Hierunter fallen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige.

Andere Jahressteuererklärungen
Unternehmer und Körperschaften müssen nun auch für die Bereiche Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ihre Jahreserklärungen elektronisch übermitteln.
Gleiches gilt für Feststellungserklärungen.
Im Unterschied zur Einkommensteuererklärung müssen diese Erklärungen authentifiziert übermittelt werden. Die hierzu erforderliche Registrierung für Unternehmen und Organisationen unter www.elsteronline.de wurde inzwischen vereinfacht.

Für Unterlagen zur Gewinnermittlung gilt Folgendes: Die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) ist bereits für das Jahr 2011 mit der Jahressteuererklärung elektronisch zu übermitteln. Für Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen gilt diese Verpflichtung erst ein Jahr später (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen).

Quelle: http://www.fin-rlp.de/start/presse/pressemeldungen/detail/artikel/1870/117/index.html

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