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12. Juni 2012 Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaikanlagen

Die OFD Niedersachsen hat klargestellt, dass eine Verwendung des durch die Photovoltaikanlage produzierten Stroms zu mehr als 10% für private Zwecke grds. nicht gegen die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages (IAB) nach § 7g EStG spricht.

Der IAB darf nur für solche Wirtschaftsgüter gebildet werden, die ausschließlich dem Betrieb dienen. Speist also der Betreiber einer Photovoltaikanlage weniger als 90% des erzeugten Stromes ins Netz ein, kann er keinen IAB bilden.

Quelle: OFD Niedersachsen / NWB

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