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27. Juni 2013 Steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften

Der Deutsche Bundestag hat am 27.06.2013 die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht beschlossen.

Das bedeutet, dass in noch allen offenen Steuerfällen auf Antrag eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting (Zusammenveranlagung) zu gewähren ist.

Abgelehnt wurde hingegen der Antrag der Oppositionsparteien, eine rückwirkende Regelung für bereits bestandskräftige Veranlagungen zu schaffen.

Dennoch lohnt sich im Einzelfall auch hier die Prüfung, ob eine „Wiedereinsetzung in den vorheri-gen Stand“ möglich ist, und somit eine Änderung der bestandskräftigen Verlangung erwirkt werden kann.

Das bedeutet für Sie:

Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und haben bislang Ihre Steuererklärungen einzeln abgegeben. Zukünftig können Sie, wie Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen und ggfs. vom Splittingtarif profitieren.
Sollten Sie für frühere Jahre bereits getrennte Steuererklärungen abgegeben haben, lohnt sich auf jeden Fall die Prüfung, ob hier noch Änderungen vorgenommen werden können.

Sollten Sie noch keine Erklärung abgegeben haben, können Sie bis zum 31.12.2013 noch die Jahre 2009 – 2012 beim Finanzamt einreichen und ggfs. vom Splittingtarif profitieren.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

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