Der Bundespräsident hat noch im Jahr 2011 das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt unterschrieben.
Damit treten für Gründer ab dem 28.12.2011 umfassende Änderungen u.a. bei der Gewährung des Gründungszuschusses in Kraft. Der Förderzeitraum wird von bisher neun auf sechs Monate reduziert. Zudem wird der Anspruch auf den Gründungszuschuss von einem Rechtsanspruch zu einer Ermessensleistung!
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne umfassend zu den individuellen Auswirkungen