Ab dem Veranlagungsjahr 2011 müssen Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit sowie Kapitalgesellschaften ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie, ob diese Pflicht auch für Sie gilt. Außerdem übermitteln wir Ihre Erklärungen in Zusammenarbeit mit der DATEV einfach und sicher an das zuständige Finanzamt.