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14. September 2016 Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse (BFH)

Der BFH hat mit Urteil X R 17/15 zu der Frage Stellung genommen, ob Bonuszahlungen von Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen den Sonderausgabenabzug im Jahr des Zuflusses mindern.

Tenor:

Leistet die Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogrammes Zahlungen für Aufwendungen des Steuerpflichtigen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge (hier BonusPlus Programm einiger BKKs), sind die abzugsfähigen Sonderausgaben NICHT um die Bonuszahlung zu kürzen.

Der BFH stellt ferner fest, dass eine falsche Übertragung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen durch die Krankenkasse an die Finanzverwaltung keine andere rechtliche Würdigung begründet.

Sollten Sie Bonuszahlungen von Ihrer Krankenkasse erhalten haben oder das Finanzamt Kürzungen Ihrer Sonderausgaben um solche Zahlungen vorgenommen haben, sprechen Sie uns an!

Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/

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