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13. Dezember 2012 Keine Pauschalsteuer mehr bei "Aufmerksamkeiten" an Kunden

Nach einer bundesweit abgestimmten Verwaltungsanweisung soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 € geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten. Damit schaffe die Finanzverwaltung eine deutliche Erleichterung für die Praxis. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin.

Quelle: NWB / DStV

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