Das Bayrische Landesamt für Steuern weist in einer Veröffentlichung darauf hin, dass viele Finanzämter die Einkommensteuererklärungen 2012 nicht vor März 2013 bearbeiten können, da erst dann alle elektronisch zu übermittelnden Daten von Dritten vorlägen.
Quelle: http://www.finanzamt.bayern.de/LfSt/Aktuelles/Pressemitteilungen