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04. Januar 2012 Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen

Ab dem Veranlagungsjahr 2011 müssen Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit sowie Kapitalgesellschaften ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie, ob diese Pflicht auch für Sie gilt. Außerdem übermitteln wir Ihre Erklärungen in Zusammenarbeit mit der DATEV einfach und sicher an das zuständige Finanzamt.

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