Ab 01.01.2015 gilt flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde.
Dies hat vor allem auch Auswirkungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Für diese gelten außerdem erweiterte Aufzeichnungspflichten.
Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an! Wir unterstützen Sie kompetent bei der Analyse der Auswirkungen der neuen Gesetzeslage auf Ihr Unternehmen.
Im Downloadbereich haben wir zwei Vorlagen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zur Verfügung gestellt.
http://www.feuerstein-steuern.de/files/az-aufzeichnung-mindestlohn_version_1_datum_aut_06112014.xls
http://www.feuerstein-steuern.de/files/az-aufzeichnung-mindestlohn_version_3_druckversion_06112014.xls