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30. März 2016 Einkünfte einer Ärzte-GbR - Gefahr der Gewerbesteuerpflicht

Der BFH hat entschieden, dass die Einkünfte einer Ärzte-GbR (Gemeinschaftspraxis) unter Umständen als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren sind, wenn die GbR auch Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden.

Konkret: Beschäftigen Sie in Ihrer (Gemeinschafts-)Praxis einen angestellten Arzt und dieser erzielt einen nicht unerheblichen Teil der Einküfnte der Praxis, kann Ihnen die Gewerbesteuerpflicht drohen.

Quelle: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=32939

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